Führerscheine und Führerscheinklassen

Wir bilden aus in den Klassen. M, A1, A2, A, B, B96, BE, BF17 und MOFA25 (Prüfbescheinigung)
Anfangen kann und sollte man ca. 1/2 Jahr vor erreichen des Mindestalters.

Wenn Sie bereits 18 Jahre alt sind, können Sie für PKWs die Klasse B und B96 und BE erwerben.
Zur Grundausbildung gehören, neben der theoretischen und praktischen Ausbildung, die vorgeschriebenen Sonderfahrten.

Mit dem 17.ten Lebensalter kann der Führerschein "Begleitetes Fahren mit17 (BF17)" erworben werden.

Für die Motorraderlaubnis, Klasse A (beschränkt) ist ebenfalls ein Mindestalter von 18 Jahren vorgesehen. Die unbeschränkte Klasse A kann ab 24 Jahren erworben werden. Damit können Krafträder mit einem Hubraum von mehr als 50 cm3 oder einer Höchstgeschwindigkeit von mehr als 45km/h gefahren werden. Die Grundausbildung mit Sonderfahrten ist auch hier vorgesehen.

Für Leichtkrafträder und Kleinkrafträder gilt das Mindestalter von 16 Jahren. 
Die MOFA-Prüfbescheinigung können Sie schon ab 15 Jahren erwerben.

Eine praktische und theoretische Prüfung ist in allen Klassen zu absolvieren.
(Mofa nur theoretische Prüfung)

Fahrschule Uli Brinkmann Auenhauserweg 9 33100 Paderborn 05251 640300 | fahrschule.uli.brinkmann@t-online.de

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